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3. Wer erhält Studienfinanzierung vom niederländische Staat? |
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Fast alle niederländischen Studenten bekommen Studienfinanzierung. Unter folgenden Voraussetzungen können Deutsche in den Genuss der niederländischen Förderung kommen: - Wer nicht älter als 30 Jahre ist und neben dem Studium in den Niederlanden mindestens 32 Stunden im Monat arbeitet (dazu muss ein Arbeitsvertrag vorgelegt werden), kann diese Studienfinanzierung beantragen;
- Studierende, die nicht älter als 30 Jahre alt sind und von denen zumindest ein Elternteil die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt oder längere Zeit in Niederlanden gearbeitet hat, haben ebenfalls die Möglichkeit, die Studienfingierung zu beantragen.
Die Bestandteile der niederländische Studienförderung: a. Basisbetrag „Prestatiebeurs“ Der Basisbetrag beläuft sich für Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnen, monatlich auf ca. 230 Euro und wird jedem Studierenden gewährt, der nicht zuhause wohnt. Wer noch bei seinen Eltern wohnt, erhält ca. 74 Euro monatlichen Basisbetrag.
b. Vom Einkommen der Eltern abhängige Förderung „Aanvullende beurs“ Diese Förderung ist wie das deutsche BaföG vom Einkommen der Eltern abhängig. Auch die Art der Krankenversicherung spielt hier eine wichtige Rolle. Maximal beträgt die „Aanvullende beurs“ monatlich max. circa 230 Euro.
c.Verzinsliches Darlehen „Lening“ Berechtigte können sich im Jahr 2005 monatlich bis ca. 258 Euro leihen. Dies ist abhängig von der „Aanvullenden beurs“ (siehe b). Der Zinssatz für das Darlehen richtet sich nach dem Zinssatz für bestimmte niederländische Staatsanleihen. Er beträgt zur zeit (Oktober 2005) 3,05 Prozent.
d. Semesterticket „OV – Kaart“ In den Niederlanden gibt es keine regional begrenzten Semestertickets. Lediglich Studenten, die die niederländische Studienfinanzierung bekommen, können eine OV-Kaart erhalten. Mann kann zwischen zwei Ticketvarianten wählen:
Variante 1 Gilt an Werktagen von montags 4.00 Uhr bis samstags 4.00 Uhr (außer vom 16 Juli 04.00 Uhr bis zum 16. Augustus 04.00 Uhr und an Feiertagen). Für die nicht im Ticket inbegriffen Zeit gibt es zusätzlich einen Preisnachlass von 40% (mittels einer vorher zu kaufenden Sammelfahrkarte) bei Bahnreisen und Fahrten mit Bus, Straßen- und U-Bahn.
Variante 2 Gilt an Wochenenden und Feiertagen (von freitags 12.00 Uhr bis montags 4.00 Uhr). Freie Fahrt auch an Feiertagen von 04.00 bis 04.00 Uhr. Für die nicht im Ticket inbegriffene Zeit gibt es zusätzlich einen Preisnachlass von 40% (mittels einer vorher zu kaufenden Sammelfahrkarte) bei Bahnreisen und Fahrten mit Bus, Straßen- und U-Bahn. |