Donnerstag, 20 November 2008
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2. Was sind die Bedingungen um Huursubsidie beantragen zu können? PDF Drucken E-Mail
a) Du bist volljährig
    Du bist volljährig als wenn:
    -    18 Jahre oder älter bist;
    -    Verheiratet bist (gewesen)
    -    Registrierter Partner bist (gewesen)
 
Wenn du jünger als 18 Jahre bist und ein Kind hast oder  wenn du jünger als 18 Jahre bist und deine beiden Eltern gestorben sind, bekommst du möglicherweise doch Huursubsidie.
  
b) Du mietest selbstständig eine Wohnung
Eine eigenständige Wohnung bedeutet: einen Wohnraum mit einer eigenen Zugangstür, einer eigenen Toilette und Küche. Das kann auch eine eigenständige Etage z.B. in einem Wohnhaus sein.
Wenn du einen Wohnwagen mietest, kannst du auch für Huursubsidie in Frage kommen. Der Wohnwagen muss dann auf einem erkennbaren Standplatz stehen.
 
c)
Du wohnst in einem Zimmer
Dann hast du im Allgemeinen kein Recht auf Huursubsidie. In einigen Fällen ist es möglich, dass du Huursubsidie bekommst, wenn du einen unselbständigen Wohnraum mietest z.B wenn du in einer Wohneinheit, in einem Wohnkomplex für begleitetes Wohnen wohnst.
Eine Wohneinheit ist ein unselbstständiger Wohnraum, wofür in einigen Fällen Huursubsidie erteilt werden kann.
 
d) Der Mietpreis ist weder zu hoch noch zu niedrig
Um in Betracht für Huursubsidie zu kommen, muss der Mietpreis in bestimmte Grenzen fallen. Dabei musst du von dem Kaltmietpreis ausgehen, das bedeutet, dein Mietpreis ohne Servicekosten.
Bei dem Kaltmietpreis musst du die Kosten für gemeinsame Räume wie Aufzüge, Hauseingänge mitzählen. Das sind: Energiekosten (nicht deine Energierechnung), Säuberungskosten, Hausmeisterkosten und Kosten für Dienst- und Freizeiträume. Addiere pro Kostensorte maximal 12 € zur Kaltmiete dazu. Bezahlst du monatlich einen Betrag für Geschäftsräume in deiner Wohnung? Dann kannst du das von deiner Miete abziehen. 
                
Grenzen für die Miete
                    

Deine Situation

Normmiete
Basismiete
Maximale Miete
Du hast keine Mitbewohner und:
 
 
 
-  du warst im Januar 2004 jünger als 66 Jahre
€ 178,54
€ 192,82
€ 604,72
Du hast Mitbewohner und:
 
 
 
-  mehr als die Hälfte des gemeinsamen Einkommens
ist von Personen, die im Januar 2004 jünger als 66 Jahre waren
€ 182,85
€ 192,82
€ 604,72
Du und eventuelle Mitbewohner sind jünger als 23 Jahre
€ 182,85
€ 192,82
€ 331,78
           
Selbst einen Teil der Miete bezahlen
Für die Huursubsidie gilt, dass du immer einen Teil deiner Miete selbst bezahlen musst. Das ist abhängig von deinem Einkommen und deiner persönlichen Situation. Auf alle Fälle gilt: je höher das Einkommen, desto höher ist der Betrag, den du selbst bezahlst.
 
e) Die Wohnung ist passend für deine Situation
Wenn die Miete der neuen Wohnung höher ist als € 474,88 (bei 1-und 2 Personenhaushalten) oder € 508,92 (bei einem Haushalt von 3 oder mehr Personen) dann informiert sich VROM (Ministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen) bei der Gemeinde, ob die Wohnung passend für dich ist. Passend bedeutet: nicht zu groß und nicht zu teuer. Wenn die Gemeinde die Wohnung nicht passend für dich findet, dann bekommst du keine Huursubsidie. Informiere dich erst bei der Gemeinde.
 
Zwischenzeitige Veränderungen in deiner Situation
Wenn die Gemeinde beschlossen hat, dass die Wohnung nicht passend für dich ist, sich aber deine Situation in der Zwischenzeit verändert hat, hast du eventuell doch Recht auf Huursubsidie.
Z.B. bei Familienzuwachs, wobei die Gemeinde beschlossen hat, dass die Wohnung zu groß für dich ist; oder eine Verbesserung deines Familieneinkommens, wodurch du eine höhere Miete bezahlen kannst. Schicke in diesem Fall mit deinem Huursubsidieantrag einen Brief mit, worin du erklärst warum die Wohnung doch passend für dich ist.
 
f)
Einschreiben bei der Gemeinde
VROM kontrolliert bei der Gemeinde ob du und deine Mitbewohner bei die Gemeinde eingeschrieben sind. Wenn du umgezogen bist, dann musst du in deine Adressänderung innerhalb von fünf Werktagen nach deinem Umzug an die Gemeinde durchgeben haben. Die Gemeinde gibt dies weiter an Vrom.
 
Achtung! Tust du das nicht rechtzeitig, dann wird die Huursubsidie später eingehen.
g) Dein Einkommen ist nicht zu hoch
Für Huursubsidie gelten bestimmte Grenzen für dein Einkommen. Welche Grenze für dich gilt, ist abhängig von deiner Situation. In der Tabelle für die Einkommensgrenzen siehst du welche Grenzen für dich gelten.
Liegt dein Einkommen über dieser Grenze, dann hast du im Allgemeinen kein Recht auf Huursubsidie.
 
VROM schaut auf dein Gesamteinkommen in 2004. Hast du Mitbewohner, dann musst du ihr Einkommen mit deinem zusammenzählen.
 
Einkomensgrenzen
 

Deine Situation

Max. Einkommen 2004
Du wohnst allein und:
 
-  du warst am 1. Januar  2004 jünger als 65 Jahre
€ 18.925
Du hast Mitbewohner und:
 
-  Derjenige mitr dem höchsten Einkommen war am 1 Januar 2004 jünger als 65 Jahre
€ 25.375
 
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Pressemeldung

Neues Webportal zum Thema „Studium in den Niederlanden“ 

Gronau Westf., 21. Dezember 2007

www.Studienscout-nl.de ist die neue multimediale Internetseite zum Thema ‚Studium in den Niederlanden’ für Schüler, Eltern, Lehrer und Berufsberater aus Deutschland mit Video-Erfahrungsberichten und Online-Seminaren sowie einer umfassenden Übersicht aller Bachelor- Studiengänge des Nachbarlandes.

 
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